1. Geltungsbereich
1.1 Diese Stadionordnung gilt für das gesamte Gelände des Stade Napoleon in Berlin, einschließlich der anliegenden Parkplätze und weiteren Außenanlagen, bei allen Veranstaltungen des American Football Club Berlin Adler e.V. (nachfolgend ‘Veranstalter’ genannt).
1.2 Ziel dieser Stadionordnung ist:
- die Sicherheit und Ordnung auf dem Stadiongelände zu gewährleisten,
- die Sportanlage und ihre Einrichtungen vor Schäden und Verschmutzungen zu schützen,
- allen Besuchern einen störungsfreien und fairen Veranstaltungsablauf zu ermöglichen.
2. Hausrecht
2.1 Das Hausrecht im Stade Napoleon üben der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Personen (z. B. Ordnungskräfte, Sicherheitspersonal) aus.
2.2 Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.3 Personen, die gegen diese Stadionordnung verstoßen, können vom Gelände verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden.
3. Zutritt und Aufenthalt
3.1 Der Zutritt zum Stadion ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder Berechtigung erlaubt.
3.2 Kinder unter 14 Jahren dürfen das Stadion nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.
3.3 Der Aufenthalt ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
4. Verbotene Gegenstände
Wenn nicht anders vom Veranstalter autorisiert, wird allen Personen, die das Gelände betreten, untersagt, folgende Gegenstände auf das Gelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen:
- rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial;
- Waffen jeder Art;
- Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können;
- Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge);
- Flaschen (auch PET- und Plastikflaschen), Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind
- Speisen und Lebensmittel jeglicher Art
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, Reisekoffer; Rucksäcke, Taschen, Beutel und sonstige Behältnisse, die eine Formatgröße von 29,7 cm x 21 cm (DIN-A4) x 15 cm überschreiten;
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
- Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist, sowie so genannte Doppelhalter; (mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen);
- größere Mengen von Papier oder Papierrollen;
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megafone, Gasdruckfanfaren;
- alkoholische Getränke aller Art;
- Tiere;
- Laser-Pointer;
- Spiegelreflexkameras und sonstige Fotokameras mit abnehmbarem Zoomobjektiv, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);
- jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände,
- nicht autorisierte Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter jeglicher Art und Inhalt
5. Verhalten im Stadion
5.1 Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, verletzt oder belästigt wird.
5.2 Diskriminierende, rassistische, antisemitische, sexistische oder beleidigende Äußerungen und Gesten sind strikt untersagt.
5.3 Das Zeigen, Tragen oder Verbreiten von verfassungsfeindlichen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Symbolen und Inhalten ist verboten.
5.4 Das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge ist verboten.
5.5 Das Besteigen von Zäunen, Absperrungen und anderen nicht dafür vorgesehenen Bereichen (z.B. Spielfeld, Innenraum) ist untersagt.
5.6 Offenes Feuer, Grillen oder Abbrennen von Pyrotechnik ist strengstens verboten.
6. Alkohol, Drogen und Rauchverbot
6.1 Stark alkoholisierte Personen oder Personen unter Einfluss von Drogen kann der Zutritt verweigert werden.
6 2 Im gesamten Stadionbereich gilt Rauchverbot in den überdachten Bereichen, insbesondere auf den Tribünen.
6.3 Das Mitbringen und Verzehren von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich untersagt.
7. Haftung und Sicherheit
7.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters verursacht.
7.2 Besucher haften für alle von ihnen verursachten Schäden.
7.3 Die Sportanlagen und deren Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind umgehend dem Personal zu melden.
8. Aufnahmen und Medien
8.1 Das Mitbringen von professionellem Kamera- und Audioequipment bedarf einer vorherigen Genehmigung des Veranstalters.
8.2 Mit Betreten des Stadions erklären sich alle Besucher einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, für Medienberichte und Vereinszwecke verwendet werden dürfen.
9. Verkaufs- und Werbeaktivitäten
Das Anbieten von Waren, das Verteilen von Flyern oder das Anbringen von Werbung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters.
10. Parken und Anreise
10.1 Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.
10.2 Feuerwehr- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten.
11. Schlussbestimmungen
Mit dem Betreten des Stadions erkennen alle Besucher diese Stadionordnung an.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf Anpassungen der Stadionordnung vorzunehmen.
American Football Club Berlin Adler e.V.
Stand: März 2025
